Hinweise zum Eintrittsalter
Auf unseren Veranstaltungen erhalten generell nur volljährige Gäste Einlass, sofern nicht in der Terminankündigung auf unseren Internetseiten ausdrücklich erwähnt ist, dass auch Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren an der Veranstaltung teilnehmen können.In diesem Fall gilt, dass Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren die Veranstaltung um 24 Uhr verlassen müssen.
Die aktuelle Fassung des Jugendschutzgesetzes sieht allerdings vor, dass auch Jugendliche unter 18 Jahren nach 24 Uhr an Tanzveranstaltungen teilnehmen dürfen, sofern sie in Begleitung eines nachweislich
- Personensorgeberechtigten (Eltern, gesetzlicher Vormund,…)
- oder Erziehungbeauftragten sind
Weitere Informationen zum Jugendschutzgesetz
Erziehungsbeauftragung
Die Teilnahme Minderjährigen unter Aufsicht eines Erziehungsbeauftragten ist an gesetzlich vorgegebene Bedingungen geknüpft:- Erziehungsberechtige müssen volljährig, vertrauenswürdig und verantwortungsbewusst sein,
- sie müssen schriftlich von den Personensorgeberechtigten (Eltern, gesetzlicher Vormund, …) für die jeweilige Veranstaltung bevollmächtigt werden und die entsprechenden Nachweise mit sich führen (Vollmacht, eigenen Ausweis, Ausweis des zu beaufsichtigenden Jugendlichen)
- sie geben während der Dauer der Erziehungsbeauftragung darauf Acht, dass der zu beaufsichtigende Jugendliche keine Suchtmittel (Alkohol, Zigaretten, …) konsumiert
- sie stellen die wohlbehaltene Ankunft am Veranstaltungsort und die Heimkehr des zu beaufsichtigenden Jugendlichen sicher
- sie dürfen die Erziehungsbeauftragung nicht an Dritte delegieren
Ein entsprechendes Vollmachtsformular, dass von den Personensorgeberechtigten ausgefüllt werden muss, finden Sie im Folgenden. Dazu wird der kostenlose Adobe Reader benötigt.
